Neue Ausbildungspflicht für Hundehalter in Zürich ab 2025
Ab 1. Juni 2025 tritt im Kanton Zürich ein revidiertes Hundegesetz in Kraft. Erfahren Sie, was die neue Ausbildungspflicht für Hundehalter bedeutet.
Neue Ausbildungspflicht für Hundehalter in Zürich ab 2025
Der Kanton Zürich führt ab dem 1. Juni 2025 eine einheitliche Ausbildungspflicht für alle Hundehalter ein. Diese bedeutende Änderung im Hundegesetz bringt wichtige Neuerungen mit sich, die sowohl neue als auch erfahrene Hundehalter betreffen.
Was ändert sich konkret?
- Theoriekurs für Ersthalter: Alle Menschen, die zum ersten Mal einen Hund halten möchten, müssen einen theoretischen Kurs absolvieren
- Praktische Ausbildung für alle: Unabhängig von Hundegröße oder Rasse wird ein praktischer Erziehungskurs obligatorisch
- Strengere Zertifizierung: Hundetrainer unterliegen künftig strengeren Zertifizierungsanforderungen
Warum diese Änderung?
Die Ausweitung der Kurspflicht auf alle Rassen ist eine Reaktion auf frühere Volksentscheide und zielt darauf ab, die Sicherheit im dicht besiedelten Kanton Zürich zu erhöhen. Die Maßnahme soll zu einer besseren Ausbildung von Hund und Halter führen.
Was bedeutet das für neue Hundehalter?
Wenn Sie nach dem 1. Juni 2025 erstmals einen Hund anschaffen möchten, müssen Sie:
- Vor der Hundeanschaffung einen Theoriekurs absolvieren
- Nach der Anschaffung einen praktischen Erziehungskurs mit Ihrem Hund besuchen
- Die entsprechenden Nachweise bei der Gemeinde vorlegen
Fazit
Die neue Regelung stellt sicher, dass alle Hundehalter im Kanton Zürich über grundlegendes Wissen und praktische Fähigkeiten in der Hundeerziehung verfügen. Dies kommt sowohl den Hunden als auch der öffentlichen Sicherheit zugute.